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   BFH, 13.01.1987 - IX R 90/83   

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https://dejure.org/1987,3914
BFH, 13.01.1987 - IX R 90/83 (https://dejure.org/1987,3914)
BFH, Entscheidung vom 13.01.1987 - IX R 90/83 (https://dejure.org/1987,3914)
BFH, Entscheidung vom 13. Januar 1987 - IX R 90/83 (https://dejure.org/1987,3914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung eines dem Miteigentumsanteil des Steuerpflichtigen entsprechenden Freibetrags für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 29.05.1979 - VI R 21/77

    Lohnsteuerermäßigungsverfahren - Erhöhung des Freibetrags -

    Auszug aus BFH, 13.01.1987 - IX R 90/83
    Im Zeitpunkt der Entscheidung des FG am 14. April 1983 konnte sich die von der Klägerin begehrte Eintragung eines höheren Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte 1982 im Lohnsteuerabzugsverfahren 1982 zwar nicht mehr auswirken (vgl. § 42b Abs. 3 Satz 1 EStG; BFH-Urteil vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650).

    Die Klägerin hat jedoch im Hinblick darauf, daß die endgültige Veranlagung zur Einkommensteuer für das Streitjahr 1982 noch aussteht, ein berechtigtes Interesse, feststellen zu lassen, daß die Ablehnung der Gewährung des erhöhten Freibetrags rechtswidrig ist und sie in ihren Rechten verletzt; denn eine im Lohnsteuerermäßigungsverfahren ergangene rechtskräftige Entscheidung ist für die Beteiligten in einem für das gleiche Streitjahr anschließenden Lohnsteuer-Jahresausgleichsverfahren oder in einem nachfolgenden Veranlagungsverfahren nach § 46 EStG aus prozeßökonomischen Gründen beachtlich, sofern sich der zu beurteilende Sachverhalt unverändert darstellt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650, und vom 14. Dezember 1982 VIII R 54/81, BFHE 137, 456, BStBl II 1983, 315).

  • BFH, 06.11.1986 - VI R 34/84

    Steuerliche Abziehbarkeit von Aufwendungen wegen Umzugs in eine neue Wohnung als

    Auszug aus BFH, 13.01.1987 - IX R 90/83
    Da ihre Miteigentumsanteile am Einfamilienhaus im Veranlagungszeitraum des Erbfalls nicht als zwei selbständige Objekte zu behandeln waren (§ 7b Abs. 6 Satz 2 EStG 1979), ist der Hinzuerwerb im Wege der Erfolge durch die Klägerin kein die erhöhten Absetzungen nach § 7b Abs. 1 EStG 1979 ausschließender Tatbestand des Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 7. Oktober 1986 IX R 78/82, BFH/NV 1987, 236).
  • BFH, 14.12.1982 - VIII R 54/81

    Zulässigkeit einer Revision - Fortsetzungsfeststellungsklage -

    Auszug aus BFH, 13.01.1987 - IX R 90/83
    Die Klägerin hat jedoch im Hinblick darauf, daß die endgültige Veranlagung zur Einkommensteuer für das Streitjahr 1982 noch aussteht, ein berechtigtes Interesse, feststellen zu lassen, daß die Ablehnung der Gewährung des erhöhten Freibetrags rechtswidrig ist und sie in ihren Rechten verletzt; denn eine im Lohnsteuerermäßigungsverfahren ergangene rechtskräftige Entscheidung ist für die Beteiligten in einem für das gleiche Streitjahr anschließenden Lohnsteuer-Jahresausgleichsverfahren oder in einem nachfolgenden Veranlagungsverfahren nach § 46 EStG aus prozeßökonomischen Gründen beachtlich, sofern sich der zu beurteilende Sachverhalt unverändert darstellt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650, und vom 14. Dezember 1982 VIII R 54/81, BFHE 137, 456, BStBl II 1983, 315).
  • BFH, 15.01.1965 - VI 233/63 U

    Beanspruchung der Absetzung für Abnutzungen durch eine Erbengemeinschaft -

    Auszug aus BFH, 13.01.1987 - IX R 90/83
    Da die Klägerin und ihr Sohn als Gesamtrechtsnachfolger ihres verstorbenen Ehemannes (§ 1922 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -) dessen Miteigentumsanteil am Einfamilienhaus unentgeltlich erworben haben, können sie gemäß § 11d der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) die erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG 1979 in der gleichen Weise beanspruchen wie der Erblasser (BFH-Urteil vom 15. Januar 1965 VI 233/63 U, BFHE 82, 13, BStBl III 1965, 252).
  • BFH, 25.08.1961 - VI 180/60 U

    Maßgeblichkeit einer Vereinbarung über die erhöhte Absetzung für Abnutzung

    Auszug aus BFH, 13.01.1987 - IX R 90/83
    Eine von den Miteigentumsanteilen abweichende erhöhte Absetzung nach § 7b EStG 1979 sei deshalb nicht zu beanstanden, wenn dafür vernünftige wirtschaftliche Gründe dargetan würden, die grundstücksbezogen seien (Hinweis auf BFH-Urteile vom 24. Juni 1966 VI 249/65, BFHE 86, 550, BStBl III 1966, 580, und vom 25. August 1961 VI 1980/60 U, BFHE 73, 593, BStBl III 1961, 482).
  • BFH, 24.09.1985 - IX R 62/83

    AfA-Berechtigung bei Bestellung eines Vorhaltsnießbrauchs für Gesamtberechtigte

    Auszug aus BFH, 13.01.1987 - IX R 90/83
    Die erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG 1979, die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG zu den Werbungskosten gehören, stehen grundsätzlich demjenigen zu, der den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht und der die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten für das zur Erzielung der Einkünfte eingesetzte Gebäude aufgewendet hat (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 24. September 1985 IX R 62/83, BFHE 144, 446, BStBl II 1986, 12, mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).
  • BFH, 24.06.1966 - VI 249/65

    Ordnungsgemäße Verteilung der Steuervergünstigungen beim Wohnungsbau unter

    Auszug aus BFH, 13.01.1987 - IX R 90/83
    Eine von den Miteigentumsanteilen abweichende erhöhte Absetzung nach § 7b EStG 1979 sei deshalb nicht zu beanstanden, wenn dafür vernünftige wirtschaftliche Gründe dargetan würden, die grundstücksbezogen seien (Hinweis auf BFH-Urteile vom 24. Juni 1966 VI 249/65, BFHE 86, 550, BStBl III 1966, 580, und vom 25. August 1961 VI 1980/60 U, BFHE 73, 593, BStBl III 1961, 482).
  • BVerwG, 09.07.1956 - V C 93.54

    Anforderungen an die Antragstellung nach § 79 Abs. 1 S. 2 Hessisches Gesetz über

    Auszug aus BFH, 13.01.1987 - IX R 90/83
    Auch wenn die Klägerin den Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 100 Abs. 1 Satz 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ausdrücklich erst im Revisionsverfahren gestellt hat, ist von einer stillschweigenden Umstellung des Anfechtungsantrags auf einen Fortsetzungsfeststellungsantrag bereits für das Klageverfahren auszugehen (vgl. hierzu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 9. Juli 1956 BVerwG V C 93/74, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1956, 1652; Redecker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 8. Aufl., § 113 Rdnr. 13, mit weiteren Hinweisen).
  • BFH, 07.10.1986 - IX R 78/82

    Voraussetzung der Besteuerung von Ehegatten

    Auszug aus BFH, 13.01.1987 - IX R 90/83
    Da ihre Miteigentumsanteile am Einfamilienhaus im Veranlagungszeitraum des Erbfalls nicht als zwei selbständige Objekte zu behandeln waren (§ 7b Abs. 6 Satz 2 EStG 1979), ist der Hinzuerwerb im Wege der Erfolge durch die Klägerin kein die erhöhten Absetzungen nach § 7b Abs. 1 EStG 1979 ausschließender Tatbestand des Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 7. Oktober 1986 IX R 78/82, BFH/NV 1987, 236).
  • BFH, 27.06.1978 - VIII R 168/73

    Einkünfte aus Vermietung - Vorschriften über die Gemeinschaft -

    Auszug aus BFH, 13.01.1987 - IX R 90/83
    Da die erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG 1979 die - teilweise vorgezogene - Verteilung der Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten des Gebäudes auf die Nutzungsdauer, nicht aber einen zuwendbaren Gegenstand darstellen, kommt schon aus diesem Grunde die Vereinbarung einer von den Eigentumsanteilen am Einfamilienhaus abweichenden Verteilung der Absetzungen nicht in Betracht (vgl. Urteil des BFH vom 27. Juni 1978 VIII R 168/73, BFHE 125, 532, BStBl II 1978, 674, das zu dieser Rechtsfrage nicht überholt ist).
  • BFH, 11.05.1973 - VI B 116/72

    Lohnsteuerermäßigungsverfahren - Prüfung der Anspruchsgrundlagen - Freibetrag -

  • BFH, 07.09.1995 - III S 1/95

    Beiordnung eines Notanwalts zur Einlegung einer finanzgerichtlichen

    In diesem Zusammenhang sei das FG (auch) von dem Urteil des BFH vom 13. Januar 1987 IX R 90/93 (BFH/NV 1987, 445) abgewichen.

    Es fehlt bereits an der Gegenüberstellung von abstrakten Rechtssätzen, in denen die Abweichung des FG von dem Urteil in BFH/NV 1987, 445 zum Ausdruck kommen könnte (s. hierzu z. B. Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Anm. 63).

    Ungeachtet dessen liegt im Streitfall ein anderer Sachverhalt vor als im Fall des Urteils in BFH/NV 1987, 445.

  • BFH, 21.02.2006 - IX R 78/99

    Fristverlängerung zur Abgabe von Steuererklärungen - Zulässigkeit des Übergangs

    b) Da der Senat an die Fassung des Antrags der Kläger nicht gebunden ist (vgl. § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO) und das Fortsetzungsfeststellungsbegehren sachlich eine --angesichts der Prozesslage gebotene-- Einschränkung des ursprünglichen Begehrens bedeutet (s. dazu Lange in HHSp, § 100, Rz. 156 f., m.w.N.), legt er den als Verpflichtung formulierten Antrag der Kläger dahin aus, dass dieser als Fortsetzungsfeststellungsantrag nunmehr auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ablehnung der Fristverlängerung gerichtet ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13. Januar 1987 IX R 90/83, BFH/NV 1987, 445; vom 6. März 1986 I R 299/82, BFH/NV 1987, 626; vom 29. Juni 1988 X R 27/87, BFH/NV 1989, 233; vom 27. Januar 2004 VII R 54/02, BFH/NV 2004, 797, jeweils zur Auslegung eines Anfechtungsantrages; a.A. Gräber/von Groll, a.a.O., § 100 Rz. 60).
  • BFH, 28.03.1990 - X R 160/88

    Begriff der Ferien- und Wochenendwohnung

    Die Kläger haben ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung, weil eine im Lohnsteuerermäßigungsverfahren ergangene, rechtskräftige Entscheidung aus prozeßökonomischen Gründen auch für den Lohnsteuer-Jahresausgleich oder die Veranlagung beachtlich ist, sofern sich der zu beurteilende Sachverhalt unverändert darstellt (z.B. BFH-Urteil vom 13. Januar 1987 IX R 90/83, BFH/NV 1987, 445 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 10.07.2008 - 6 K 56/06

    Steuerlicher Wohnsitz durch Innehabung einer sog. "Stand-by-Wohnung"

    Obwohl Entscheidungen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für das Veranlagungsverfahren nicht bindend sind, hält die Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse, die Rechtswidrigkeit von solchen an sich nur vorläufigen Entscheidungen gerichtlich festzustellen, für gegeben, wenn die Veranlagung für das betreffende Jahr noch nicht abgeschlossen ist und sich die zu beurteilende Sach- und Rechtslage nicht geändert hat (z. B. BFH-Urteile vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650; vom 13. Januar 1987 IX R 90/83, BFH/NV 1987, 445; vom 7. April 1987 IX R 41/86, BFH/NV 1987, 714; vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815; vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536) oder wenn sich die Streitfrage für die künftigen Lohnsteuerermäßigungsverfahren in gleicher Weise stellt (BFH-Urteil vom 7. Juni 1989 X R 12/84, BFHE 157, 370, BStBl II 1989, 976).
  • BFH, 02.11.2000 - X R 156/97

    Fortsetzungsfeststellungsklage; LSt-Ermäßigungsverfahren

    Obwohl Entscheidungen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für das Veranlagungsverfahren nicht bindend sind, hält die Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse, die Rechtswidrigkeit von solchen an sich nur vorläufigen Entscheidungen gerichtlich festzustellen, für gegeben, wenn die Veranlagung für das betreffende Jahr noch nicht abgeschlossen ist und sich die zu beurteilende Sach- und Rechtslage nicht geändert hat (z.B. BFH-Urteile vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650; vom 13. Januar 1987 IX R 90/83, BFH/NV 1987, 445; vom 7. April 1987 IX R 41/86, BFH/NV 1987, 714; vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815; vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536) oder wenn sich die Streitfrage für die künftigen Lohnsteuerermäßigungsverfahren in gleicher Weise stellt (BFH-Urteil vom 7. Juni 1989 X R 12/84, BFHE 157, 370, BStBl II 1989, 976).
  • BFH, 01.12.1993 - X R 99/91

    Trägt das FA aufgrund eines finanzgerichtlichen Urteils den begehrten Freibetrag

    Hat der Kläger im Lohnsteuerermäßigungsverfahren ein obsiegendes Urteil des FG erstritten, kann - auch wenn sich der dem Kläger zugesprochene Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte wegen Zeitablaufs nicht mehr beim Lohnsteuerabzug auswirkt - nach der Rechtsprechung des BFH ein Rechtsschutzinteresse für die Revision des FA bestehen (z. B. Urteile vom 14. Dezember 1982 VIII R 54/81, BFHE 137, 456, BStBl II 1983, 315; vom 13. Januar 1987 IX R 90/83, BFH/NV 1987, 445, und vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815).
  • BFH, 28.10.1999 - I R 35/98

    Non-profit-corporation - USA - Gewinnerzielung - Kapitalgesellschaft -

    1. Das FG hat im Ergebnis zu Recht die Zulässigkeit der Klage trotz Ablaufs des Freistellungszeitraums (Ablauf 30. Juni 1994; vgl. zum Zeitablauf z.B. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Januar 1987, IX R 90/83, BFH/NV 1987, 445; vom 17. Januar 1995 VII R 74/94, BFH/NV 1995, 737) bejaht.
  • BFH, 07.10.1987 - X R 21/80

    Verwehrung der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines

    Darin liegt ein Beschwer im Sinne des Revisionsrechts, auch wenn die Entscheidung des Senats sich im Vorauszahlungsverfahren unmittelbar nicht mehr auswirken kann (BFH-Urteil vom 13. Januar 1987 IX R 90/83, BFH / NV 1987, 445).
  • FG München, 19.07.2013 - 8 K 3028/12

    Pfändung

    b) Die Klage kann auch umgedeutet in eine Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 06.01.2006 (BFH-Urteile vom 13.01.1987 IX R 90/83, BFH/NV 1987, 445; vom 27.01.2004 VII R 54/02, BFH/NV 2004, 797) keinen Erfolg haben.
  • BFH, 08.11.1994 - IX R 30/92

    Absetzung der Herstellungs- oder Anschaffungskosten für eine im Inalnd belegene

    Das Rechtsschutzbedürfnis des FA für die Revision ist jedoch schon deswegen zu bejahen, weil das FG die Verwaltungsakte des FA für rechtswidrig erachtet hat (vgl. Senats urteil vom 13. Januar 1987 IX R 90/83, BFH/NV 1987, 445).
  • FG München, 05.09.1995 - 8 K 3991/94
  • FG Hamburg, 20.08.1998 - I 202/97

    Steuerbegünstigung nach§ 10e EStG (Einkommenssteuergesetz) ; Abzug erhöhter

  • FG München, 07.11.1997 - 8 K 3866/96

    Voraussetzungen des Antrags auf Lohnsteuerermäßigung; Geltendmachung von

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